Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 217/08

Tenor

Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 3. hat die den übrigen Beteiligten im Verfahren vor dem Senat notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Geschäftswert: 3.000 €.


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