Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-10 WF 30/08

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt – Familiengericht - vom 11.08.2008 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf die Erinnerung des Antragstellers wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt – Rechtspflegerin - vom 19.12.2007 (Bl. 35 PKH-Heft) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die dem Rechtsanwalt Dr. W. H. aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden gemäß Antrag vom 29.06.2007 (Bl. 17ff PKH-Heft) auf EUR 1.252,71 festgesetzt.

Die Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde sind gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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