Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 66/08

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Die Beklagten erhalten Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von z w e i W o c h e n schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

2. Der für den 10. Februar 2009 geplante Senatstermin entfällt.


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