Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-10 WF 31/08

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 14.08.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken – Familiengericht - vom 22.07.2008 wird zu-rückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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