Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 146/08

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. Juli 2008 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf mit dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurück-verwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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