Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 132/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller wird der Beschluss der Einzelrichterin der 14d. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 21.08.2008 teilweise abgeändert und der Streit-wert auf EUR 83.000,- festgesetzt.


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