Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 15/09

Tenor

1.

Die weitere Beschwerde der Kostengläubigerin gegen den Beschluss der

4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 06.10.2008 wird zurückgewie-sen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

2.

Die weitere Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 06.10.2008 wird kostenfällig als unzulässig verworfen.


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