Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 8/09

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12. Februar 2009 (1 VK - 189/08) wird abgelehnt.

Der Senatsbeschluss vom 12. März 2009 (VII-Verg 8/09) ist gegen-standslos.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Senat bis zum 6. April 2009 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.

Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Senat eine etwaige Zuschlagserteilung unter Beifügung eines geeigneten Nachweises unverzüglich bekannt zu geben.


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