Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 6/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Dezember 2007 verkündete Teilurteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.

Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 10.000,-- EUR festgesetzt.


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