Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 159/08

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.08.2008 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: bis 60.000 €.

II.

Auf den Streitwertfestsetzungsantrag des Klägers gegen den Be-schluss des Landgerichts Düsseldorf vom 10.01.2008 wird die Sache zur Abhilfeprüfung an das Landgericht Düsseldorf zurück-gegeben.


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