Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 76/08

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigela-denen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 16. Dezember 2008 (VK 1 - 162/08) werden zurückgewiesen.

Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels festgestellt, dass die Antragstellerin von der Antragsgegnerin durch den Ausschluss vom Vergabeverfahren „Briefdienstleistungen interner Service Rostock (13-08-00031) wegen der Beantwortung der „Erklärung bei der Vergabe von Briefdienstleistungen“ (Anlage 5 zur Leistungsbe-schreibung) mit „nein“ in ihren Rechten verletzt worden ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu 50 % der An-tragstellerin und zu jeweils 25 % der Antragsgegnerin und der Bei-geladenen auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 125.000 Euro


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.