Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 50/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 13. August 2008 (VK VOL 24/2008) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 440.000 Euro


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