Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-10 WF 10/09

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 23.03.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach – Familiengericht - vom 12.03.2009 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf die Erinnerung des Antragstellers vom 20.02.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach – Rechtspflegerin – vom 13.02.2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf EUR 810,99 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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