Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 278/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 20. November 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.060,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 79 % dem Kläger und zu 21 % der Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges für die Verfahren vor und nach der Zu-rückverweisung aus der Revisionsinstanz werden einheitlich wie folgt festgesetzt:

Die Gerichtskosten tragen zu 66 % der Kläger und zu 34 % die Beklagte.

Die außergerichtlichen Kosten haben zu 59 % der Kläger und zu 41 % die Be-klagte zu tragen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens werden zu 50 % dem Kläger und zu 50 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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