Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 77/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. April 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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