Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 143/08

Tenor

1.)

Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 30.06.2009 wird aufgehoben.

2.)

Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30.05.2008 durch einstimmigen Beschluss als unbegründet zurückzuweisen.

3.)

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

15. Juli 2009.


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