Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 Ws 337/09

Tenor

1. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 6. Februar 2009 (58 Gs-601 Js 2370/08-97/09), der an die Stelle des Haftbefehls vom 4. Sep-tember 2008 getreten ist, wird aufgehoben.

2. Der Angeschuldigte ist in dieser Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.


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