Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 59/09

Tenor

Die Beschwerde des Vorschussschuldners gegen die Vorschussrechnung des Landgerichts Düsseldorf vom 06.05.2009 (Bl. Ia GA) wird zurückgewie-sen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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