Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 60/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.


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Referenzen

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