Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 73/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Kre-feld vom 16.01.2008 - 2 O 427/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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