Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 71/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. März 2005 ver-

kündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Land-

gerichts Düsseldorf (35 O 181/00) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der

Kosten des Revisionsverfahrens (BGH I ZR 12/06)

trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-

baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor

der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils

von ihnen zu vollstreckenden Betrages leisten.


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