Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 5/09

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das 15. April 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

IV. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 313.247,52 € festge-setzt.


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