Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 35/08

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. Dezember 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leisten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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