Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-26 W 5/09 (AktE)

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 25. Februar 2009 - 20 O 44/08 - wird verworfen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.


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