Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 27/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Februar 2009 verkün-dete Urteil der Zivilkammer 14c des Landgerichts Düsseldorf Einzelrichterin – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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