Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 35/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 9. September 2009 (VK 7/09) aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu 54 % der An-tragsgegnerin und zu 46 % der Beigeladenen auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 16.000 Euro


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