Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 143/08

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 20. August 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abge-ändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens trägt der Klä-ger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht das beklagte Land Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.


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