Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 27/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 26. Juni 2009 aufgehoben und wird der Nachprüfungsantrag abgelehnt.

Der Antragstellerin werden die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer, die dem Antragsgegner in jenem Verfahren entstandenen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 500.000 Euro


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