Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 34/09

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 09. September 2009 (VK – 27/2009 – L) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen zu 1/5 die Antragstellerin und zu 4/5 die Antragsgegnerin.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.