Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 43/09

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 07. Oktober 2009 (VK 18/09) wird zurückgewiesen.

Der Beschluss vom 05. November 2009 ist gegenstandslos.

Die Antragsgegnerin wird gebeten unverzüglich mitzuteilen, ob und wann der fragliche Auftrag erteilt worden ist.


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