Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 52/09

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 10. November 2009 (VK 2-186/09) wird zu-rückgewiesen.

Die Antragsgegnerin wird gebeten unverzüglich mitzuteilen, ob und wann der fragliche Auftrag erteilt worden ist.


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