Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-8 W 28/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Duisburg vom 07.09.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Gegenstandswert: 468,74 €.


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