Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 40/09

Tenor

Die Rechtsbehelfe der Antragsgegnerinnen zu 2., 3. und 5. gegen die Streit-wertfestsetzung im Senatsbeschluss vom 05. November 2009 werden verworfen.

Die Streitwertfestsetzung im Senatsbeschluss vom 05. November 2009 wird dahingehend geändert, dass der Streitwert insgesamt auf 121.000 € festge-setzt wird; davon entfallen auf die Antragsgegnerin zu 2. 27.250 €, auf die Antragsgegnerin zu 3. 31.250 € und auf die Antragsgegnerin zu 5. 62.500 €.


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