Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 1/10

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21. Dezember 2009 (VK 41/09) wird zurückgewiesen.


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