Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 W 3/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf –Rechtspflegerin - vom 26. Oktober 2009 aufgeho¬ben.

Die Sache wird an das Landgericht - Rechtspfleger – zur erneuten Ent-scheidung über das Kostenfestsetzungsgesuch sowie über die Kosten des Be-schwerdeverfahrens zurückverwiesen.

Beschwerdewert: 702,13 €


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