Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 7/10

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wir-kung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 14. Januar 2010 (VK 24/09) wird zurückgewiesen.

Weitergehende Akteneinsicht wird der Antragstellerin nicht gewährt.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht bis zum 15. März 2010 mitzuteilen, ob und mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.


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