Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 18/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 05. Februar 2010 (VK 2/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.


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