Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 W 8/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Klägerin wird die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil des Landgerichts Wuppertal vom 22.12.2009 (17 O 327/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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