Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 11/10

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 04. Februar 2010 (VK VOL 39/2009) wird zurückgewiesen.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, eine etwaige Zuschlagserteilung dem Senat mitzuteilen.

Das weitergehende Akteneinsichtsgesuch der Antragstellerin wird zurückgewiesen.


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