Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 61/09

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 11. Dezember 2009 wird bis zur Entscheidung über ihre Beschwerde verlängert.


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