Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 89/09

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.06.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts Düsseldorf

– 15 O 265/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 52 % und die Beklagte zu 48 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht diese vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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