Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 44/10

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 9. September 2010 (VK 3-87/10) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, bis zum 21. Oktober 2010 anzuzeigen, ob die sofortige Beschwerde aufrechterhalten bleibt und welcher Antrag gegebenenfalls gestellt werden soll.


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