Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 99/09

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 27.03.2009 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2007 zu zahlen.

 

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 15 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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