Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 95/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2010 (31 O 16/09) wird zurückgewie-sen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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