Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 57/10

Tenor

Auf den Antrag der Beigeladenen wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksre-gierung Köln vom 25. November 2010 (VK VOL 19/2010) verlängert.


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