Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 6/10

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Dezember 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 24.720,00 EUR festgesetzt.


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