Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 5/11

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 23. Dezember 2010 (VK 3-132/10) wird zurückgewiesen.

Der Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 ist damit gegenstandslos


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