Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - IV-1 RBs 12/11

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 9. Juli 2010 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kos-ten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurück-verwiesen.


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