Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - IV-4 RBs 29/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Duisburg zurückverwiesen.


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