Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 30/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2010 (37 O 8/07) wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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